Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfolgt das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§ 1). Um diesem Ziel entsprechen zu können, unterwirft das Gesetz u.a. die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen sowie deren wesentliche Änderungen einem Genehmigungsvorbehalt (§ 4 Abs. 1 BImSchG).
Zum Schutz vor und zur Vorbeugung von schädlichen Umwelteinwirkungen.
Wir unterstützen Bauherren und Betreiber von Industrieanlagen bei Fragestellungen rund um das Thema „Genehmigung“. Im ersten Schritt gilt es zu klären, ob für das geplante (Bau-)Vorhaben eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig wird. Wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, dann unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Zusammenstellung aller Unterlagen mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Antrag nach BImSchG zu erhalten und bei den Behörden einzureichen.
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