Als Spende oder Zuwendung. Einmalig per Überweisung. Oder als Dauerauftrag. Auch Sie können die Scherr+Klimke-Stiftung unterstützen.
Etwas Gutes tun. Etwas von dem weitergeben, was man selbst im Leben erhalten hat. Gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Es gibt viele gute Gründe, die Scherr+Klimke-Stiftung zu unterstützen.
Bei der Überweisung bitte angeben:
Bankverbindung für Zuwendungen und Spenden:
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ulm
IBAN: DE14 6305 0000 0021 3038 27
Verwendungszweck: Scherr + Klimke – Stiftung
(Zuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.)
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.
Impressum Scherr+Klimke-Stiftung
Scherr+Klimke-Stiftung – Wissenswertes
Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht zu 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile.
Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p. a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte ziehen Sie eine steuerliche Beratung hinzu.
Zuwendungsbestätigung.
Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 €, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 € werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 € erhöhen sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen, z. B. bei Versicherungen, kann die Stiftung begünstigt werden.
Sprechen Sie uns an oder ziehen Sie eine Rechtsberatung hinzu.